 |  Internationaler Währungsfonds (IWF; IMF = International Monetary Fund)
1945 gegründet; Sitz in Washington. Der IWF hat die Funktion einer Zentralbank (für seine Mitgliedsländer) und dient der Stabilisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, kurzfristige Wechselkursschwankungen ihrer nationalen Währung durch Interventionen auf dem Devisenmarkt auszugleichen. Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten eines Mitgliedslandes gewährt der Fonds Beratung und stufenweise Überbrückungskredite, die es es dem betreffenden Land erleichtern sollen, seine Zahlungsbilanz ohne Störungen des Währungsgefüges/Zahlungsverkehrs und des Handels auszugleichen.
Benötigt ein Mitgliedsland Aufschub für das Begleichen fälliger Kreditraten, werden Umschuldungsvereinbarungen mit den Gläubigern in der Regel erst dann eingeleitet, wenn zwischen Schuldnerland und IWF ein Beistandsabkommen abgeschlossen wird. Dieses setzt ein Anpassungsprogramm und die Überwachung der entsprechenden Zusagen durch den Fonds voraus (z. B. Einsparungen im Bereich der öffentlichen Finanzen, Korrekturen der Wechselkurse, Beseitigung von Preisverzerrungen, Belebung des Wettbewerbs).
Der IWF entwickelte sich zu einem wichtigen Steuerinstrument der internationalen Währungs- und Finanzpolitik und seit den 1980er-Jahren zum Hauptakteur beim Management des Verschuldungsproblems.
www.imf.org |  |
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