 |  Agrarreform
Grundlegende Neuordnung der Agrarstrukturen eines Landes, d. h. der Eigentumsrechte, der Nutzungsrechte und -formen im ländlichen Raum. Wird nur die Neuordnung der Bodenbesitzverhältnisse durchgeführt, spricht man von Bodenreform.
Zu einer dauerhaften Verbesserung der Bodennutzung führen erst Maßnahmen, die die Bodenreform im wirtschaftlichen und sozialen Bereich flankieren, z. B. Bereitstellung von Krediten und technischen Hilfsmitteln, von Saatgut und Düngemitteln; Aufbau eines Vermarktungswesens, Einbindung der Bauern in den Reformprozess, Bildungsmaßnahmen usw.
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