 |  Meistbegünstigung(sklausel)
Die Meistbegünstigungsklausel verpflichtet einen Staat zur handelspolitischen Gleichbehandlung seiner Handelspartner. Sie ist die wichtigste und wirkungsvollste Norm des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT (General Agreement on Tariffs and Trade).
Werden einem Land bestimmte handelspolitische Erleichterungen - z. B. Zollvorteile - eingeräumt, müssen sie auch allen anderen Ländern, mit denen Meistbegünstigung vereinbart ist, gewährt werden. Die Meistbegünstigung(sklausel) verbietet die handelspolitische Schlechterstellung einzelner Länder (Diskriminierungsverbot). Damit soll zu einer Verbesserung der internationalen Arbeitsteilung beigetragen werden.
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