Entwicklungspolitik / Lexikon / M / Menschenrechte
Kleines Lexikon von A bis Z



MAI (Multilateral Agreement on Investment)


Multilateral Agreement on Investment (MAI)


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Menschenrechte

Der Begriff stammt aus der Naturrechtslehre der Aufklärung (18. Jahrhundert) und hat eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfahren.

Menschenrechte sind diejenigen Rechte, die alle Menschen kraft ihres Menschseins besitzen, damit sie ein Leben in Freiheit und Würde führen können. Menschenrechte sind die moralischen Ansprüche eines jeden einzelnen Menschen an das Verhalten anderer und an die jeweilige gesellschaftliche Ordnung (z. B. Staat). Sie sind allgemein gültig, unteilbar und unveräußerlich. Sie verpflichten die Gesellschaft als Ganzes und damit auch ihre verschiedenen Gruppierungen sicherzustellen, dass allen Menschen die Nutzung der Güter und Freiheiten, die für ein würdevolles Leben notwendig sind, gewährt werden.

Allgemeingültigkeit der Menschenrechte bedeutet, dass sie unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit usw. für jeden Einzelnen gültig sind, unabhängig davon, in welchem Teil der Erde er lebt. Unveräußerlichkeit der Menschenrechte bedeutet, dass Menschenrechte weder von anderen entzogen noch freiwillig aufgegeben werden können.

Die verschiedenen Arten von Menschenrechten:
o politische und bürgerliche (Recht auf Unverletzlichkeit der Person, Rechtsbeistand, Schutz der Privatsphäre, Asyl, freie Meinungsäußerung, politische Teilhabe, Gleichheit vor dem Gesetz, freie Wohnortwahl, Religionsfreiheit, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit);
o wirtschaftliche, soziale und kulturelle (Recht auf Eigentum, angemessene Arbeitsbedingungen, Nahrung, Arbeit, Bildung, angemessener Lebensstandard und menschenwürdige Existenz, Teilnahme am kulturellen Leben, freie Berufswahl).

Politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind unteilbar, d. h. sie sind in gleichem Maße Voraussetzung für ein würdevolles Leben. Weder dürfen bürgerliche und politische Rechte verletzt/ausgeschaltet werden, um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu fördern, noch dürfen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterdrückt werden, um bürgerliche und politische Rechte zu fördern.

Zu den Rechten des Menschen gehören auch entsprechende Pflichten, die von allen Individuen und sonstigen Akteuren (z. B. Verbände, Staat) eingefordert werden, d. h. jeder sollte sich für die Einhaltung der Menschenrechte verantwortlich fühlen und sich so verhalten, wie er es von anderen gegenüber sich selbst erwartet.

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