 |  Multilaterale/bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
Mehrseitige/zweiseitige Entwicklungszusammenarbeit. Entwicklungszusammenarbeit wird als multilateral bezeichnet, wenn sie über internationale Organisationen und Entwicklungsbanken (z. B. IWF, Weltbank) oder über Staatengemeinschaften (z. B. Europäische Union) erfolgt. Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit erfolgt zweiseitig, d. h. von Staat zu Staat, von Nichtregierungsorganisation zu Nichtregierungsorganisation.
Bei multilateralen Leistungen haben die Entwicklungsländer in der Regel begrenzte, gegenüber Organisationen des direkten UN-Bereichs bedeutende Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Vergabepolitik. Bilaterale Leistungen unterliegen der unmittelbaren Entscheidungsgewalt der Geberländer.
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