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Kleines Lexikon von A bis Z



MAI (Multilateral Agreement on Investment)


Multilateral Agreement on Investment (MAI)


Malaria


Malthusianismus


Mandatsgebiet


Mangelernährung


Marginalisierung/Marginalität


Meistbegünstigung(sklausel)


Menschenrechte


MERCOSUR (Mercado Común del Sur)


Mercado Común del Sur (MERCOSUR)


Merkantilismus


Mestize


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Migration


Minderheit


Minifundien


Misereor


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Monokultur


Monostruktur


Monroe-Doktrin


Multilateral/Bilateral


Multilaterale/bilaterale Entwicklungszusammenarbeit


Multinationale Konzerne

Multilaterale/bilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Mehrseitige/zweiseitige Entwicklungszusammenarbeit. Entwicklungszusammenarbeit wird als multilateral bezeichnet, wenn sie über internationale Organisationen und Entwicklungsbanken (z. B. IWF, Weltbank) oder über Staatengemeinschaften (z. B. Europäische Union) erfolgt. Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit erfolgt zweiseitig, d. h. von Staat zu Staat, von Nichtregierungsorganisation zu Nichtregierungsorganisation.

Bei multilateralen Leistungen haben die Entwicklungsländer in der Regel begrenzte, gegenüber Organisationen des direkten UN-Bereichs bedeutende Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Vergabepolitik. Bilaterale Leistungen unterliegen der unmittelbaren Entscheidungsgewalt der Geberländer.

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