Entwicklungspolitik / V / Vereinte Nationen (UN)
Kleines Lexikon von A bis Z



VENRO (Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen)


Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO)


Vereinte Nationen (UN)


Vergabekriterien


Verhaltenskodex


Verschuldung


Verstaatlichung


Verstädterung


Vierte Welt


Voluntary Export Retraint (VER; Selbstbeschränkungsabkommen)

Vereinte Nationen (UN)

Die Vereinten Nationen wurden 1945 auf einer Konferenz der Siegerstaaten des Zweiten Weltkriegs in San Francisco gegründet. Von den ursprünglich 49 Teilnehmerstaaten (und 2 unabhängigen Gebieten) entwickelten sich die UN zu einer Weltorganisation (Sitz in New York) mit 191 Mitgliedern (2003). Ihre Zielsetzung: Sicherung des Weltfriedens, Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der ärmeren Länder sowie der internationalen Zusammenarbeit.

Zuständig für Entwicklungsfragen im UN-System sind die Generalversammlung, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sowie verschiedene UN-Sonderorganisationen (z. B. UNESCO, FAO) und Sonderkörperschaften (z. B. UNDP, UNFPA). Die Resolutionen der Generalversammlung sind völkerrechtlich nicht verbindlich, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter.

www.un.org

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