 |  Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade; GATT)
Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen ist ein im Jahre 1948 abgeschlossener multinationaler Vertrag, der weltweit Regeln für den Welthandel festlegt (Meistbegünstigung, Nichtdiskriminierung, Liberalisierung, Gegenseitigkeit / Reziprozität). In bisher 8 multilateralen Verhandlungsrunden (die 8. so genannte "Uruguay-Runde" ist Ende 1993 abgeschlossen worden) wurde ein Abbau von Hemmnissen (Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse) im internationalen Handel vereinbart.
Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde wurde die Einrichtung der neuen Welthandelsorganisation WTO beschlossen, die am 1. 1. 1995 ihre Arbeit aufnahm. Sie ist - anstelle ihres Vorläufers, dem GATT - als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den internationalen Handel zu formulieren.
Während sich die GATT-Regeln vor allem auf den Güterhandel bezogen, umfassen die WTO-Verträge darüber hinaus auch Regeln für den Dienstleistungshandel und den Schutz geistigen Eigentums.
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