Entwicklungspolitik / A / Allgemeines Zoll- und Handelsabkomme..
Kleines Lexikon von A bis Z



Abhängigkeit, strukturelle


Abkoppelung (Dissoziation)


ADLAF (Arbeitsgemeinschaft Deutsche Lateinamerika-Forschung)


Arbeitsgemeinschaft Deutsche Lateinamerika-Forschung (ADLAF)


Adveniat


AFDB (auch ADB - African Development Bank)


Afrikanische Entwicklungsbank (AFDB)


AFTA (ASEAN Free Trade Area)


Asiatische Freihandelszone (ASEAN Free Trade Area; AFTA)


Agenda 21


Agrarreform


AIDS (engl. aquired immune deficiency syndrome = erworbenes Immunschwächesyndrom)


Akkulturation


Akkumulation (Kapitalbildung)


AKP-Staaten *


Aktionsprogramm 2015


Aktionsgruppen, entwicklungspolitische


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Allgemeines Präferenzsystem


Alphabetisierung


Amnesty international


Analphabeten/Analphabetismus


Andenpakt/-gemeinschaft


Angepasste Entwicklung


Angepasste Technologie


Apartheid


APEC (Asian Pacific Economic Cooperation)


Asian Pacific Economic Cooperation (APEC)


Arabische Liga


Arbeitslosigkeit


Arbeitsteilung, weltwirtschaftliche/internationale


Armut


Artenschutz


ASEAN (Association of South-East Asian Nations)


Association of South-East Asian Nations (ASEAN)


Assoziierung


AU (Afrikanische Union)


Afrikanische Union (AU)


Außenhandelstheorie


Außenhandelspolitik


Autozentrierte Entwicklung


Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade; GATT)

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade; GATT)

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen ist ein im Jahre 1948 abgeschlossener multinationaler Vertrag, der weltweit Regeln für den Welthandel festlegt (Meistbegünstigung, Nichtdiskriminierung, Liberalisierung, Gegenseitigkeit / Reziprozität). In bisher 8 multilateralen Verhandlungsrunden (die 8. so genannte "Uruguay-Runde" ist Ende 1993 abgeschlossen worden) wurde ein Abbau von Hemmnissen (Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse) im internationalen Handel vereinbart.

Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde wurde die Einrichtung der neuen Welthandelsorganisation WTO beschlossen, die am 1. 1. 1995 ihre Arbeit aufnahm. Sie ist - anstelle ihres Vorläufers, dem GATT - als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den internationalen Handel zu formulieren.

Während sich die GATT-Regeln vor allem auf den Güterhandel bezogen, umfassen die WTO-Verträge darüber hinaus auch Regeln für den Dienstleistungshandel und den Schutz geistigen Eigentums.

www.gatt.org

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