Entwicklungspolitik / B
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Das BMZ wurde im November 1961 gegründet. Sein Auftrag hieß Koordinierung der auf verschiedene Ministerien (Auswärtiges Amt, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium) verteilten entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Mit der Anerkennung der Eigenständigkeit des BMZ 1964 wurde sein Aufgabenbereich auf die Erarbeitung von Grundsätzen und Programmen der Entwicklungspolitik sowie auf die Planung und Durchführung der Technischen Zusammenarbeit ausgedehnt.

1972 erhielt das BMZ auch die Zuständigkeit für die bilaterale und multilaterale finanzielle Zusammenarbeit. Am 27. 10. 1998 ging auch die Federführung für die Entwicklungspolitik der Europäischen Union an das BMZ über. Gleichzeitig wurde auch die Zuständigkeit für die Beratung und technische Hilfe zugunsten Osteuropas und der Neuen Unabhängigen Staaten vom Bundesministerium für Wirtschaft auf das BMZ übertragen.

Die Aufgaben des BMZ konzentrieren sich auf folgende Bereiche:
- Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen
- Entwicklung bilateraler und multilateraler Förderstrategien und Unterstützung von Entwicklungsprogrammen und -projekten der Partnerländer
- Förderung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit nichtstaatlicher Organisationen
- Erfolgskontrolle und Kontrolle der Mittelverwendung

Das BMZ verfügt über knapp 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hiervon sind rund 90 Prozent am 1. Dienstsitz in Bonn tätig, die übrigen 10 Prozent am 2. Dienstsitz in Berlin.

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